Falttore

Falttore finden Ihre Verwendung hauptsächlich in der Außenhaut eines Gebäudes. Sie dienen dem sicherheitstechnischen – sowie aufgrund ihrer thermischen Eigenschaften – auch dem effektiven Verschluß der Wandöffnungen um die Energieeffizienz eines Gebäudes zu sichern. Aufgrund Ihrer Bauweise stellen Sie eine gute Lösung zum Verschluß von großen Gebäudeöffnungen dar, welche über wenig Platz im Sturzbereich verfügen, oder z.B. eine schnelle Öffnung (Schnelllauf-Falttor) benötigen.

Funktion:

Beim Öffnen wird der Torpanzer, welcher in senkrechte Sektionen unterteilt ist, ähnlich der “Wand” einer Ziehharmonika zusammen gefaltet und seitlich aufgereiht. Je nach Größe und Aufbau erfolgt das Öffnen einseitig oder getrennt auf beide Seiten der Öffnung. Aufgrund Ihrer Größe und der üblichen Nutzung durch Personenverkehr unterliegen Sie wie alle kraftbetätigten Anlagen entsprechender Sicherheitsbestimmungen.

Vorteile:

– geringer Platzbedarf der Toranlage im Sturzbereich
– hohe Wirtschaftlichkeit durch robuste und einfache Konstruktion
– Hohe Zyklenzahl und Nutzungsdauer durch geringen Verschleiß
– sehr große Ausführungen möglich (in Höhe und Breite)
– Farbgebung vollflächig sowie große Fensterausschnitte möglich
– Schlupf- und Nebentüren sind möglich

Falttore gehören zu der Gruppe “kraftbetätigte Toranlagen” und unterliegen folgenden Normen und Vorschriften.

  • Arbeisstättenrichtlinie – ASR A1.7 “Türen und Tore”
  • EG-Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG
  • Produktnormen DIN EN 13241
  • Maschinenrichtlinie

Bestandteile von Falttoren

Bitte haben Sie noch etwas Geduld! Hier efahren Sie in Kürze mehr…